Planmäßige Arbeit im Bereich der Jugend- und Suchtkrankenhilfe. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Aufgaben verwirklicht. Bereitstellung von Gebäuden und Räumlichkeiten für Einrichtungen der Jugend- und Suchtkrankenhilfe, Selbsthilfe und Suchtkrankenhilfe/rehabilitation; Errichtung von Zweckbetrieben. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtungen und Betriebe Förderung und ( Weiter-) Entwicklung der Arbeitsfelder in der Jugend- und Suchtkrankenhilfe im Interesse der Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Sucht- und Abhängigkeitsproblemen Förderung innovativer Konzepte und Projekte in der Jugend- und Suchtkrankenhilfe, der Suchtprävention und Gesundheitsförderung Förderung begleitender Hilfen zur Integration und Rehabilitation Zu diesem Zweck sucht die Gesellschaft die Kooperation u.a. mit den Einrichtungen und Institutionen im Psychosozialen Plenum der Stadt Herne. Trägern der Jugend- und Suchtkrankenhilfe in der Region, Fachstellen der Suchtprevention und Gesundheitsförderung und Fachverbänden der Suchtkrankenhilfe.
Sozialwesen
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