Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Wiesbaden geeignete Maßnahmen zur beruflichen Integration von unversorgten jungen Menschen zu initiieren und ggf. umzusetzen. Insbesondere sollen jungen Menschen, die im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sozial benachteiligt oder von Benachteiligung bedroht sind oder individuell beeinträchtigt sind, im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe Angebote gemacht werden, die deren Integration in die Gemeinschaft und deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit fördern. Die Umsetzung dieses Zweckes soll insbesondere durch die individuelle und ganzheitliche Beratung, die sozialpädagogische Begleitung sowie durch die Vermittlung in berufsbildende Angebote erreicht werden. Darüber hinausgehende Angebote sind u. a. Bestandteil des Vertrages und der zugehörigen Leistungsbeschreibung zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Gesellschaft.
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