Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Inklusion, Betrieb stationärer und teilstationärer Wohnprojekte. Die Förderung von politisch, rassisch oder religiös Verfolgten, von Flüchtlingen und Vertriebenen im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch Mittelbeschaffung und Mittelweiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Durchführung von Projekten, die die oben genannten Zwecke fördern, und durch Hilfen, die im Rahmen von Einrichtungen und Veranstaltungen in zu beschaffenden Räumlichkeiten angeboten werden, insbesondere Angebote zur Selbstwirksamkeit, zur Überwindung von gesellschaftlichen, konfessionellen Schranken, zur Integration in die Umgebungsgesellschaft sowie Gewährung der erforderlichen psychologischen und therapeutischen Hilfe.
Sozialwesen
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