Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und im Ausland, insbesondere Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen; Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten; Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung; Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten; Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemeine betriebswirtschafltiche Beratung; Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen; Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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