Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere eines Wohnheims für behinderte Menschen. Zweck der Gesellschaft ist das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und für andere behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in allen Altersstufen und für ihre Familie bedeuten. Dazu zählen auch Maßnahmen der Jugendhilfe. Die Gesellschaft verfolgtausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sozialwesen
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