Vermittlung von Abschlüssen von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten sowie der Nachweis entsprechender Abschlussmöglichkeiten für solche Geschäfte (Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) und die Verwaltung von Geld- oder sonstigen Vermögenswerten für andere. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die erlaubnisfreie Beratung bei der Anlage in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 KWG oder bei sonstigen Finanzanlagen und Finanzdienstleistungen sowie deren Vermittlung.
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