A) die Sicherung des Überlebens freiberuflicher augenärztlicher Tätigkeit, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen; b) die Sicherstellung, Verbesserung und Förderung der kurativen und präventiven medizinischen Versorgung im Bereich der Augenheilkunde im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung des Patienten unter Berücksichtiung der ökonomischen Effektivität; c) die Sicherung der Marktposition gegenüber Kostenträgern sowie medizinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; d) die Durchführung von Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern, der Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Mitgliedern sowie die Auszahlung der Vergütung; e) die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder; f) die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften, Gerätegemeinschaften, Laborgemeinschaften und die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder; g) der gemeinsame Einkauf; h) die politische Interessenvertretung und das Marketing der Mitglieder.
Berufsverbände und Wirtschaftsverbände
Fachärzte
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