Bündelung und Zusammenführung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Die Entwicklung von entsprechenden Projekten und die Kombination verschiedener Finanzierungsformen und -quellen nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein. Von der Gesellschaft allein oder in Kooperation mit anderen regionalen Akteuren werden zur praktischen Verbindung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung dazu notwendige Aktivitäten entfaltet, beraten und unterstützt. Hierzu zählen u.a. Analysen, Berichte, Tagungen, Aufbau und Entwicklung von entsprechenden Netzwerken sowie die Beratung der regionalen Akteure, insbesondere der Gesellschafter, zu diesen Themen. Hohe Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Kooperation mit Partnern aus anderen europäischen Ländern, auch aus Mittel- und Osteuropa sowie die Einwerbung von Mitteln aus dem Bereich der Europäischen Union und ihren Instituten. Die Gesellschaft übernimmt im Auftrag der Gesellschafter die Trägerschaft für Projekte, die in deren Interessen liegen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gegenstand der Gesellschaft gefördert werden kann.
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