Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung der Familien- und Erwachsenenbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Einrichtung und die Unterhaltung offener Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen und -einrichtungen;- die Einrichtung und Unterhaltung eines Bildungszentrums im Sinne des ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (WGB) in der Fassung vom 08. 02. 1980. Die Gesellschaft macht es sich darüber hinaus zur Aufgabe, Projektarbeiten, Bildungsarbeit und sozialpädagogische Hilfen für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene, Familien und Einzelpersonen zu leisten. Ferner ist Ziel und Zweck der Gesellschaft den Gesetzen entsprechend die Einrichtung der Familien- und Erwachsenenbildung, insbesondere des Anerbieten und Durchführen von Lehrgängen und Kursen in der Familien- und Erwachsenenbildung. Die Gesellschaftversteht sich als 'gemeinnützige Einrichtung' und Weiterbildungsträger im Sinne des Weiterbildungsgesetzes. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung 1977 (§ 52 folgende AO) in der jeweils gültigen Fassung.
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