Buchung laufender Geschäftsvorfälle (Kontierung, Erteilung von Buchungsanweisungen), d.h.: - Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- beziehungsweise Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt und so weiter), Buchung laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen, - Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan, - Technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahrsabschlusses, auch nicht in Form eines programmgesteuerten Ausdrucks = "Knopfdruckbilanz"), - Steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buchführung, zum Beispiel durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzbaren Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse, Fertigung laufender Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen, EDV-, IT- und Netzwerkbetreuung.
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