Gemeinsame Berufsausübung der Partner innerhalb des Ingenieurbüros am Sitz der Partnerschaftsgesellschaft auf den Gebieten - Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO - Sicherheitsüberprüfungen nach § 29 StVZO - Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungsanlage nach Anl. VIII und Villa StVZO - Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung nach § 41 und § 42 BOKraft - Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung (Gefahrgutstransporte) gemäß GGVSE § 6 Abs.10 - Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO - Gutachten zur Erlangung des Oldtimerstatus nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten für H-Kennzeichen und 07er Kennzeichen) - Gassystemeinbauprüfungen und wiederkehrende Gasanlage Prüfungen nach § 41 a StVZO (Fahrzeug mit Flüssiggas Anlagen) - Gutachten gemäß § 5 Abs. 3 FZV (Gutachten über die Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz auf Anordnung durch eine Behörde, zum Beispiel nach \"Mängelkarte\") - Gutachten zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß § 13 Abs. 1 FZV - Bestätigung für Tempo-100-Eignung von Anhängern gemäß 9. AusnVO StVZO - Datenblatterstellung zur Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Typengenehmigung, die bislang im Ausland zugelassen waren sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.
Ingenieurbüro
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