Erfüllung des Versorgungsauftrages des Kreises Offenbach gemäß dem Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG) durch den Betrieb der bisherigen Kreiskrankenhäuser in Langen und Seligenstadt und der damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen. Hierzu gehören auch Ausbildungseinrichtungen sowie die Maßnahmen wissenschaftlicher und sonstiger krankenhausbezogener Fort- und Weiterbildung. Der Betrieb des Krankenhauses umfasst stationäre und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre Krankenhausleistungen, ambulante Behandlung sowie Rehabilitation, Pflege und medizinsch-technische sowie physikalische Leistungen.
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