Förderung der Wirtschafts- und Sozialstruktur in der Gemeinde Ascheberg durch gemeindliche Grundstücksentwicklungsmaßnahmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks dienen. Sie kann zu diesem Zwecke bebaute und unbebaute Grundstücke an- und verkaufen, einschließlich der Errichtung und Förderung des familienfreundlichen, kostengünstigen Wohnungsbaus. Die Gesellschaft kann weiter tätig sein im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung. Sie ist grundsätzlich gehalten, ihre Tätigkeiten in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages i. S. v. II Wohnungsbaugesetz zu erbringen. Die Gesellschaft kann auch für die Ansiedlung und Umsiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben im Gebiet der Gemeinde werben und den hiesigen Wirtschaftsraum einschließlich der ansässigen Betriebe in förderlicher Weise darstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu betreiben, sich an ihnen zu beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe zu erwerben, zu errichten oder zu pachten.
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