(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe im Sinne des § 52 AO. (2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a. Einrichtung und Durchführung eines Masterstudiengangs "Accounting and Auditing" entsprechend § 8a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) bzw. einer dieser Vorschrift entsprechende Nachfolgeregelung, b. Koordination und Durchführung wissenschaftlich fundierter Ausbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, insbesondere in den Bereichen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung. (3) Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung oder Förderung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich auch an anderen, dann allerdings ausschließlich gemeinnützigen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder mit solchen zusammenarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, unselbständige Betriebsstätten im Inland zu erreichen. (4) Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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