Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 Abgabenordnung, die Bereitstellung und Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Behindertenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 Abgabenordnung), sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 9 Abgabenordnung und die mildtätige Unterstützung hilfebedürftiger Person i.S. von § 53 Ziffer 1 Abgabeordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verfolgt durch das Betreiben von Angeboten zur ambulanten und stationären Beratung, Betreuung, Pflege, Behandlung und Rehabilitation sowie von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten für körperlich, geistig oder psychisch kranke oder behinderte Menschen sowie für langzeitarbeitslose Menschen, die aufgrund von persönlichen Defiziten, schweren sozialen Belastungssituationen, Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch bzw. deutlich eingeschränkten Schlüsselqualifikationen (Konzentration, Belastbarkeit, Kommunikations- und Sozialkompetenz) den Anschluss an das Berufsleben (sogenannte erster Arbeitsmarkt) verloren haben oder zu verlieren drohen und die für ihre Eingliederung neben der Anleitung Integrationsbegleitung, berufliche Qualifikation und flankierende Maßnahmen benötigen. Die Projekte zur Erlangung des Satzungszweckes bestehen u.a. aus dem Betrieb eines sozialtherapeutischen Wohnheims für psychisch behinderte Menschen, der Betreuung von psychisch behinderten Menschen im Rahmen von ambulanten Maßnahmen, dem Betrieb einer Tagestätte und von arbeitstherapeutisch und sozialpädagogisch ausgerichteten Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Betreuungseinrichtungen für den unter Absatz 1 bestimmten Personenkreis. Der Verwirklichung des Satzungszweckes dient auch die Umsetzung von Projekten, die zur Verbesserung der Chancengleichheit sozial und gesundheitlich benachteiligter sowie von Ausgrenzung bedrohter Menschen angelegt sind und damit präventiv die Förderung der seelischen Gesundheit anstreben. Die Gesellschaft kann zur Verfolgung dieser Zwecke im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Der Zweck kann auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke verwirklicht werden. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit den nachfolgend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzung der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassung oder durch Lieferung zur Erfüllung des gemeinsamen Satzungszwecks für folgende von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaften Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Köln, Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bremen e.V., ASB Ambulante Pflege gGmbH, Bremen, ASB Altenwohn- und Pflegezentrum gGmbH, Bremen, ASB Soziale Hilfen gGmbH, Bremen, ASB Bildungszentrum Ritterhude gGmbH, Ritterhude, ASB Rettungsdienst Bremen gGmbH, Bremen, ASB Kaisen-Stift gGmbH, Bremen, ASB Migration und Integration gGmbH, Bremen ASB Bremen Service gGmbH, Bremen, ASB Bremen Notrufdienste gGmbH, Bremen durch Dienste im Bereich Catering, Fahrdienste, Bodenpost und Hausmeisterdienste sowie allgemeine Serviceleistungen von dort betreuten Personen sowie der interdisziplinäre Fachberatung und das Vorhalten von Einsatzstellen für das Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder vergleichbarer Programme für den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bremen e.V. und Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. Die Gesellschaft nimmt im Zuge des Zusammenwirkens Leistungen des Arbeiter-Samariter-Bundes Landesverband Bremen e.V. im Bereich Buchhaltung, Controlling, Haushaltsplanung, Jahresabschlussarbeiten, Personalabrechnung und Verwaltung, Managementunterstützung und bei der Bereitstellung von Seminarräumen und sonstigen Räumen in Anspruc
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