Planung, Durchführung und Übernahme von Tätigkeiten der beiden gemeinnützigen Gesellschafter im Bereich der freien Wohlfahrtspflege gemäß § 2 (Wesen und Aufgaben) der jeweils gültigen Vereinssatzung der beiden Gesellschafter. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: Hausnotruf, Erste-Hilfe-Kurse, Patientenfahrdienst, Betrieb von Einrichtungen mit betreutem Wohnen, Tagespflege, Kinderbetreuung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen der Vorgaben des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige und ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
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