Wahrnehmung aller Aufgaben eines "Freien Trägers" gemäß dem SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), auch im Auftrag Dritter; die Errichtung und/oder den Betrieb von Kinder- und Jugendheimen und Komplementäreinrichtungen, wie z.B. Betreutem Wohnen für Kinder und Jugendliche, von Außenwohngruppen und Kinder-Tagesgruppen; der Betrieb von sonstigen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien; die Wahrnehmung geschlossener und offener Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. durch den Betrieb von Einrichtungen der Erziehungshilfe und Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendfreizeit- und -sporteinrichtungen sowie von Jugendbildungsstätten; die Durchführung von Aufgaben der heilpädagogischen Frühförderung; heilpädagogische stationäre Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien; die Durchführung der sozialpädagogischen Familienhilfe; der Betrieb von Frauenhäusern, Krisen-Notaufnahmestellen und Obdachlosenunterkünften; die Durchführung von Angeboten der Erwachsenenbildung; die Durchführung von beratenden und betreuenden Diensten für Kinder, Jugendliche und/oder Familien; die Durchführung von Angeboten, die zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen; die Förderung von generationsübergreifenden Aktivitäten; die Durchführung von "Internationalen Jugendbegegnungen" sowie Förderung des Integrationsgedankens durch generationsübergreifende Angebote und Einrichtungen/Aktivitäten für behinderte und nichtbehinderte oder deutsche und nichtdeutsche Kinder, Jugendliche und Erwachsene; Lernförderung und Training für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; Aktivitäten für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren; die Vorhaltung sozialtherapeutischer Angebote zur Tagesstrukturierung und die Vermittlung von geeigneten Arbeitsplätzen für behinderte und benachteiligte Jugendliche; die Durchführung von beratenden und betreuenden Diensten für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige; die Durchführung von Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sowie die Unterstützung von Schulen durch Angebote der Jugendhilfe in den Schulen; die Durchführung von Berufsfindungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen für Jugendliche; die Durchführung, Unterstützung und Förderung von Kulturprojekten und Kulturaktivitäten sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene und auch generationsübergreifend; Weiterbildung für Mitarbeiter und Helfer aus sozialen und pädagogischen Berufen, Förderung der Berufsentscheidungen für diese Berufe; die Wahrnehmung von Aufgaben der Vermögensverwaltung, in genehmigungsfreiem Umfang.
Sozialwesen
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