Förderung von behinderten Menschen. Dieser Zweck wird insbesondere umgesetzt durch die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen (körperlich und/oder geistig behinderter Menschen) zu Schulen (Schülerbeförderung), Werkstätten und anderen Bildungs- bzw. Arbeitsstätten im Linienverkehr. Diese werden zudem im Rahmen der Teilhabe zu Bildungs- und Freizeitangeboten befördert, die für sie anderweitig nicht erreichbar sind. Weiterhin werden im Rahmen des Patientenfahrdienstes (nicht qualifizierter Krankentransport) Personen im Rollstuhl, Tragestuhl oder Liegend zu Ärzten, in Krankenhäuser, zur Dialyse, in Rehabilitationseinrichtungen, in Pflegeheime und zu weiteren Einrichtungen befördert. Diese Beförderung findet in Spezialfahrzeugen statt.
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Personentransporte
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