Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts"Steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe i. S. v. § 52 Abs. 1 ZIff. 2 und die mildtätige Unterstützung hilfebedürftiger Personen i.S.V. § 53 Ziff. 1 Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bremen e.V. und die ihm zughörigen Gesellschaften und Einrichtungen zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Durchführung von ambulanten Pflegediensten und sonstigen pflege- und hauswirtschaftlichen Maßnahmen für hilfsbedüftige Menschen verwirklicht. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft kann zur Verfolgung ihrer Zwecke im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke, die in § 2 des Gesellschaftsvertrages benannt sind, verwandt werden.
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