Beratung von Firmen, insbesondere bei Fragen wirtschaftlicher oder personalpolitischer Natur, zur Effizienz, Markteinführung, Ressourcenoptimierung und Unternehmensstrategie sowie Beratung in Bezug auf Fusionen und Unternehmenskäufen; Erstellung von Investitionsberichten und finanziellen Analysen; Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, sind vom Unternehmensgegenstand nicht umfasst. Ausgeschlossen sind insbesondere Geschäfte, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Die Vermittlung von erfolgsrelevanten, unternehmerischen Konzepten an Unternehmer und Privatpersonen. Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen oder Finanzinstrumenten aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WplG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
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