Förderung der Bildung im künsterischen und kulturellen Bereich, die direkte Förderung von Kunst und Kultur und deren Akteure; Förderung der Völkerverständigung zwischen Flüchtlingen, Migranten, Menschen mit Handicap und der Gesellschaft; Förderung der Begegnung von Schülern, Künstlern und Senioren. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das integrative Projekt der Teilhabe "ARTpark-Horb".
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