Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Arbeitsvermittlung, sowie die Personal- und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft betreibt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Vermittlung von Aufträgen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung an andere Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sind sowie die Personalvermittlung und die IT-Beratung.
Zeitarbeit und Personalleasing
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