Beratung von Unternehmen auf allen denkbaren Gebieten, ausgenommen lediglich die Beratungstätigkeit, welche einer besonderen Zulassung oder Genehmigung bedürfen, insbesondere auch die Entwicklung, die Realisierung und das Controlling von Projekten und Prototypen sowie die Identifizierung, Fokussierung und Penetrierung von Märkten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck Zweigniederlassungen errichten und kann in den in Abs. 1 bezeichneten Geschäftsbereichen selbst oder durch die Beteiligung an anderen Gesellschaften tätig werden. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Unternehmen, die in den in Abs. 1 bezeichneten oder ähnlichen Geschäftsfeldern tätig sind, errichten, erwerben, verwalten oder sich an solchen auch nur kapitalmäßig (auch in Form von Minderheitsbeteiligungen) beteiligen oder Beteiligungen veräußern. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen ausgliedern. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken.
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