Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere: - die Beratung in Bilanz- und Steuerfragen, - die Erstellung von Gutachten, - die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Ausübung von Treuhandgeschäften. Mit dem Berufe des Steuerberaters nicht vereinbare Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§§ 72 Abs. 1, 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im Rahmen der gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.
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