Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 BauKaG NRW: Berufsaufgabe der Architekten und Architektinnen ist die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken, die dazugehörigen Beratungen, Betreuungen und Vertretungen der Auftraggeber in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten, die Überwachung der Ausführungen sowie weitere in diesen Zusammenhängen stehende Leistungen und Tätigkeiten.
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