Architekturbüro Kleine-Hansel GmbH. Änderung der Führung und Betrieb eines Architekturbüros mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Zu den vorgenannten Tätigkeiten gehören insbesondere die Berufsaufgaben, wie sie in § 1 Abs. (1) des BauKaG NRW verzeichnet sind, nämlich, die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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