Gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken im Sinne von § 1 Abs. 1 BauKaG NRW. Zu den Aufgaben gehört nach § 1 Abs. 5 BauKaG NRW auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung. Zu den Berufsaufgaben können auch Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, sowie Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen und bei der Nutzung von Bauwerken und die Wahrnehmung sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange gehören.
Architekten
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