Wahrnehmung von Berufsaufgaben eines Architekten insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung i.S. Art. 3 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG) sowie Tätigkeit als Sachverständiger.
Architekten
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