Berufliche und soziale Integration von Erwerbslosen und besonders hilfebedürftigen Menschen zu fördern. Die Gesellschaft kann diesen Zweck insbesondere erfüllen durch: arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Projekte, die Erwerbslose darin unterstützen, sich mit den Problemen der Arbeitslosigkeit zurechtzufinden, ihre erworbenen Kompetenzen zu erhalten und sich auf eine reguläre berufliche Tätigkeit vorzubereiten, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung von Arbeitslosen, insbesondere Jugendlichen, Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf, Maßnahmen, die der Jugendhilfe und -pflege dienen, Maßnahmen, die der beruflichen Umschulung, Weiterbildung sowie der Förderung der allgemeinen Bildung dienen, Information und Beratung von jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen zur Entwicklung beruflicher Perspektiven, Maßnahmen am Übergang Schule-Beruf, Arbeitsvermittlung von schwer vermittelbaren Jugendlichen und Erwachsenen sowie Krisenintervention und Nachbetreuung im Betrieb, berufsbezogene Schulungen von Arbeitssuchenden und Arbeitnehmer/Innen, Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung behinderter Arbeitssuchender.
Sozialwesen
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