1. Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner sowie die Gründung und Führung eines Musikverlages mit dem Anspruch, künstlerische Aspekte vor die kommerzielle Verwertbarkeit zu stellen, die gemeinsame Tätigkeit als ausübende Musiker auf Konzertbühnen, Produzenten von Musikaufnahmen auf zeitgemäßen Tonträgern für alle verfügbaren Medien, Herstellung von Bildmaterial-Trägern (Video, DVD usw.), und das Erstellen von Druckvorlagen für Noten und Schriftmaterialien in handelsüblicher Form. 2. Die Partnergesellschaft verpflichtet sich, verlagseigenen Produkten die größtmögliche, öffentliche Verbreitung zukommen zu lassen und ist berechtigt, mit Gesellschaften oder Einzelpersonen ähnlicher Ausrichtung eine Zusammenarbeit anzustreben. 3. Die Erweiterung der Partnerschaft ist nur nach einstimmiger Beschlussfassung möglich.
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