A) die Beratung der Baustoffindustrie bei der Auffindung, dem Ausschluss und der Gewinnung mineralischer Bodenschätze, speziell Kies- und Sandlagerstätten, b) die ingenieurmäßige Bearbeitung der damit zusammenhängenden behördlichen Genehmigungsverfahren, c) Bohr- und Laboruntersuchungen, d) Aufstellung von Plänen für die Rekultivierung abgegrabener Lagerstätten, e) Aufstellung von Landschaftsgestaltungsplänen einschließlich Hochbaumaßnahmen, f) Betriebskosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung, g) Wertberechnungen industrieller Anlagen der Baustoffindustrie, h) An- und Verkauf von Lagerstätten mit mineralischen Bodenschätzen sowie von bebauten oder unbebauten Grundstücken, i) deren Vermietung, Verpachtung und Vermittlung, j) die Abgrabungen von Kies- und Sandlagerstätten, die Aufbereitung von Kies und Sand als Betonzuschlagstoff und der Vertrieb dieser Materialien. k) die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere kann sie die Geschäftsführung und Vertretung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
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