Einbringung von Gegenständen zur Herstellung von Windkraftanlagen in die Gesellschaft zu einem festgesetzten Wert von 48 000,- EUR. Wegen der Einzelheiten wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen einschließlich des Berichts über die Nachgründungsprüfung Bezug genommen.
Nahrungs- und Genussmittelmaschinen
Maschinenbau
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