Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten von Beteiligungen an Private Equity Fonds sowie - in Ausnahmefällen - deren Veräußerung, jeweils aufgrund einstimmiger Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaft darf keine Geschäfte betreiben, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz oder Kapitalanlagegesetzbuch unterliegen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere auch durch den Abschluss von Unternehmensverträgen, Interessengemeinschaftsverträgen und ähnliche Vereinbarungen. Der Gesellschaft ist es nicht gestattet, die kollektive Vermögensverwaltung i.S.d. § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB zu betreiben oder damit zusammen hängende Dienstleistungen oder Nebenleistungen zu erbringen. Insbesondere ist ihr der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft i.S.d. § 17 KAGB untersagt. Ferner darf die Gesellschaft keine neuen Gesellschafter anwerben. Ebenfalls darf die Gesellschaft keine individuelle Vermögensverwaltung i.S.d. KWG erbringen oder andere nach KWG erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827