Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. Pflichtprüfungen gemäß §§ 316 ff. HGB 2. freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IAS 3. Beratung und Unterstützung bei Jahresabschlusserstellungen nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften 4. betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung von Unternehmen jeglicher in Deutschland zulässiger Rechtsformen 5. Durchführung von Geschäftsbuchhaltungen für Mandanten 6. Erstellung und/oder Prüfung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für sämtliche Steuerarten, insbesondere Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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