1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung, von Wissenschaft und Forschung und des Umweltschutzes im Sinne einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung. 2. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a. Projekte zur Fortbildung und Vernetzung von Multiplikatorinnen in der Bildungsarbeit, b. Bildungsangebote für Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Kindertagesstätten etc. durch Kooperation mit Einrichtungen der formalen Bildung oder im Bereich des informellen Lernens, c. die Bereitstellung von pädagogischem Material (z.B. Experimentiermaterial, Bücher etc.) für Bildungseinrichtungen und für Lernende, d. wissenschaftlichen Beratung und Begleitung zur Qualitätssicherung der Projekte, e. die Kommunikation von Projektzielen, Inhalten und Ergebnissen der Projekte in die interessierte Fachöffentlichkeit insbesondere durch die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Fachtagungen sowie die Teilnahme an Fachtagungen und Bildungsgremien sowie die Präsentation der Projekte im Rahmen dieser Veranstaltungen und Tagungen, f. die Kommunikation der Ziele, Inhalte und Ergebnisse der Projekte und Grundsätze einer Bildung für nachhaltige Entwicklung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und sonstige Öffentlichkeitsarbeit zu den Projekten. 3. Die Gesellschaft muss nicht alle Zwecke und Aufgaben gleichzeitig und in gleichem Maße verfolgen. Die Geschäftsführung entscheiden darüber, welche Zwecke jeweils vorrangig verfolgt werden. 4. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch dadurch verfolgen, dass sie Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften - ggf. auch überwiegend - vornehmen wird. Auf § 3 (Gemeinnützige Mittelverwendung) wird verwiesen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zu solchen Hifltspersonen wird die Gesellschaft jeweils so ausgestalten, dass das Wirken der Hilfspersonen auch steuerlich wie eigenes Wirken der Gesellschaft anzusehen ist.
Unterricht & Erziehung
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