(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung sowie die Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 Abgabenordnung durch die Förderung, Unterhaltung, Führung und den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeschulen, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung und diesen Zwecken dienenden sonstigen caritativen Einrichtungen. Ferner kann die Gesellschaft einen Sozialdienst betreiben sowie seelsorgerische und kirchliche Aufgaben in den angeschlossenen Krankenhäusern und Sozialeinrichtungen erfüllen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben. (2) Der Zweck der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Pflegeschule. Die übrigen Zwecke werden ferner mittelbar verwirklicht durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung eben dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften (§ 58 Nr.1 Abgabenordnung), insbesondere die mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen. (3) Die Gesellschaft verwirklicht die in den Ziffern 1 und 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund ANSGAR Gruppe gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere die Erbringung von Managementleistungen sowie lT- Dienstleistungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Personaldienstleistungen, Verwaltungsleistungen, Vermietungsleistungen, lT-Dienstleistungen sowie Cateringleistungen. (4) Die Gesellschaft verwirklicht die in den Ziffern 1 bis 3 genannten Zwecke auch durch das Halten und Verwalten von Anteilen an anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO.
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