Bewachungsgewerbe nach §34a GeWo; die Sicherheits- und Überwachungstechnik; die Vermietung von Baustelleneinrichtung und Event und Messeinrichtungen; Hausmeisterservice; Facilitymanagement; die Unternehmensberatung; Geld- und Werttransporte; Bewachungen in Eingangsbereichen gastgewerblicher Diskotheken (Doormen); Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr; Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv); bei Veranstaltungen (Bsp. Zugangskontrolle, Streifendienst, im Backstage Bereich zum Schutz der Akteure, als \"Aufpasser\" im Front-of-Stage Bereich/an sog. Wellenbrechern, um ggf. bewusstlose Besucher zu bergen); Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen; der Personenschutz; Revierwachdienst; die Vermittlung von Handwerklichen Leistungen; der Empfangsservice; Logistik von Dienstleistungen.
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