Erbringung von Dienstleistungen jeder Art zur Versorgung der Bevölkerung. Die Gesellschaft verfolgt mit vorstehend genannten Gegenstand ausschließlich öffentliche Zwecke i.S.d. § 117 Abs. 1 Ziffer 1 der GOLSA v. 05.10.1993 (GVBL.LSA S. 568) in der derzeit geltenden Fassung und wird sich jederzeit an den kommunalpolitischen Zielfestlegungen zu den in Satz 1 genannten Dienstleistungen des Landkreises orientieren. Dazu gehören insbesondere Abfallentsorgung; Betrieb von Deponien und deren Nachsorge; Straßenreinigung; Fäkalienabfuhr; Pflege und Bewirtschaftung von Grünanlagen; Straßenbeleuchtung; Kfz.-Instandhaltung sowie Errichtung, Erwerb und Betrieb eines Fuhrparks für sich, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dessen Beteiligungen; Errichtung, Erwerb und Betrieb von Sportstätten, soweit diese nur für die Nutzung von Schulen und Sportgemeinschaften bestimmt sind und dabei grundsätzlich keine Veranstaltungen mit öffentlichen Zuschauern und Publikum stattfinden;Güterkraftverkehr im Rahmen der übertragenen Aufgaben.
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