1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Sports, der Jugendhilfe und der Erziehung. 3. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Entwicklung, Verwaltung und Betrieb in folgenden Bereichen: a) Organisation und Durchführung von Sportangeboten im Bereich des Breitensportvereins Altrahlstedter Männerturnverein von 1893 e.V.. b) Förderung der Bewegung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in eigenen oder angemieteten Räumen. c) Behinderten- und Begabtenförderung, Integration in den Bereichen Kita, Ganztagsschulkooperationen, Sport mit Behinderung im SOD, Reha, Inklusion, Handball, Basketball. d) Aus- und Fortbildung in den Bereichen Bildung-, Reha- und Präventionsangebote, Breitensport, Kinder- und Jugendsport. e) Gesundheitsangebote, insbesondere im Präventions- und Rehabereich. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder Zweigniederlassungen zu errichten.
Sozialwesen
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