1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe gem. § 52 Nr. 4 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Nr. 9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung und Erbringung von Leistungen der ambulanten, teilstationären und nachstationären Versorgung für Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sowie für alte und hilfsbedürftige Menschen. Die Zwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und mit anderen Körperschaften, die die Vorraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage dargestellt. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen. 4. Die regionale und kirchenbezogene Einbindung bereits bestehender Sozialstationen ist weiterhin zu gewährleisten. Die derzeitigen Träger können hierzu Fördervereine gründen. Zur Verstärkung des kirchlich-diakonischen Auftrags soll eine geeignete Fachkraft durch den Kirchenkreis Angeln abgeordnet werden. Anlage zum Gesellschaftsvertrag: Die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke der Gesellschaft werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit den folgenden steuerbegünstigten Einrichtungen: dem Betrieb gewerblicher Art \"Verwaltung\" der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt zu Flensburg durch das Beziehen von der Verwaltungs-, Logistik- und Handwerksdienstleistungen und Geschäftsführungsleistungen sowie durch die Anmietung von Immobilien, der DIAKO Service GmbH durch das Beziehen von Serviceleistungen wie z.B. Reinigungsleistungen, der Menü-Service Nord GmbH durch das Beziehen von Speisen und Getränken, mit der Ambulantes Pflegzentrum Nord gGmbH durch das Beziehen von Verwaltungsdienstleistungen, wie Personalabrechnung und Buchhaltung der DIAKO Soziale Einrichtungen GmbH durch das Beziehen von Speisen- und Getränkeversorgung.
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