I. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Familien-, Alten- und Krankenhilfe. Ziel ist es, hilfsbedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu betreuen und zu pflegen. Durch umfassende Hilfe sollen Krankenhausaufenthalte verkürzt oder vermieden werden. Die Gesellschaft strebt eine gute Zusammenarbeit mit Ärzten, Sozialstationen, Sozialarbeitern, Schwerstbehinderteneinrichtungen, Kliniksozialdiensten, sozialpflegerischen Diensten und Therapeuten an. Mit ihrer Arbeit ergänzt die Gesellschaft vorhandene Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege und Altenarbeit. II. Dieser Zweck wird durch die Einrichtung und Unterhaltung eines mobilen, ambulanten Hilfs- und Pflegedienstes verwirklicht. III. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des entsprechenden Abschnittes der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sämtliche Mittel der Gesellschaft, einschließlich der Stammeinlage, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden.
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