Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterstützung von religiösen, missionarischen, erzieherischen, karitativen, humanitären, gesundheitlichen, gemeinnützigen, genealogischen und kulturellen Zielen der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, eine weltweite christliche Kirche (die "Kirche"), die unter der Leitung der Ersten Präsidentschaft der Kirche operiert. Daneben ist ebenfalls Zweck der Gesellschaft, als Mittelbeschaffungskörperschaft nach § 58 Nr. 1 AO tätig zu sein, in dem sie Mittel für andere Körperschaften beschafft zur Verwirklichung deren steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von vorstehender Ziffer 4.2. Für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften der privaten Rechts wird die Gesellschaft als Mittelbeschaffungskörperschaft nur insoweit tätig, als es sich dabei um steuerbegünstigte Körperschaften handelt. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung der Kirche in den folgenden Bereichen: (i) Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi durch Missionsarbeit; (ii) das Leben der Mitglieder zu verbessern, indem sie darauf vorbereitet werden, die Verordnungen des Evangeliums zu empfangen; (iii) Vollzug heiliger Handlungen für Vorfahren, die durch genealogische Forschung identifiziert werden; (iv) Einrichtung und Entwicklung von religiösen, missionarischen, erzieherischen, karitativen, humanitären, gesundheitlichen, gemeinnützigen, genealogischen und kulturellen Programmen; und (v) Errichtung, Erhaltung und Betrieb von Zentren der Anbetung, Erholung, Kultur, Bildung und des Gemeinwohls. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ungeachtet anderer Bestimmungen der Satzung sind die nach der Satzung zulässigen Zwecke und Aktivitäten der Gesellschaft weiter eingeschränkt, so dass sie keine Zwecke oder Aktivitäten beinhalten, die, wenn sie von dem Gesellschafter Property Reserve, Inc. ausgeführt würden, dazu führen würden, dass dieser seinen Status als (i) ein von den US-Einkommensteuern gemäß Abschnitt 501(c)(3) des U.S. Internal Revenue Code befreites Unternehmen verliert; (ii) eine unterstützende Organisation gemäß Abschnitt 509(a)(3) des U.S. Internal Revenue Code; oder (iii) ein integriertes Hilfsunternehmen gemäß Abschnitt 6033(a)(3)(A)(i) des U.S. Internal Revenue Code.
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