1.die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der Altenhilfe sowie des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des Wohlfahrtswesens. 2. Die mit dem Zweck verbundene Aufgabe ist die Förderung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im Sinne einer schöpferischen und forschenden Arbeit auf dem Gebiet der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen. Dieser Versorgungsbereich soll in allen Aspekten erforscht und wissenschaftlich untersucht werden nach dem Verständnis der pflegerischen Versorgungsforschung und Geragogik. Die so gewonnenen Forschungsergebnisse sollen in der Lehre öffentlich dargestellt werden. 3. Diese Erkenntnisse dienen dem Ziel der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit in den Einrichtungen der Altenhilfe und im Gesundheitswesen, insbesondere auch in denen der Evangelisches Johanneswerk gGmbH (im Folgenden Ev. Johanneswerk genannt). Die Arbeitsergebnisse sollen kranken, pflegebedürftigen und behinderten sowie alten Menschen in den Einrichtungen zu Gute kommen. Sie sollen insbesondere der Erhaltung und Besserung der Gesundheit der Menschen dienen und sollen auch dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen und ihre Entfaltungspotentiale zu entwickeln. 4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Lehre, welche die folgenden Tätigkeiten umfassen: Durchführung von wissenschaftlichen Projekten im Sinne einer schöpferischen und forschenden Arbeit für das Ev. Johanneswerk, Erarbeitung von Konzepten auf dem Gebiet der pflegerischen Versorgungsforschung und Geragogik zur Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse für einen weiten Personenkreis, Durchführung von Evaluationen für das Ev. Johanneswerk zum Zwecke der methodischen Ursachenforschung von grundsätzlichen Fragen und konkreten Vorgängen mit dem Ziel die Ergebnisse in einen konkreten Sachzusammenhang zu bringen, insbesondere zum Zwecke einer empirischen Sozialforschung, Beratung und Lehre der Stabsabteilungen des Ev. Johanneswerks zur Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie zur Verbesserung der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen, Förderung des wissenschaftlich basierten Gedankenaustausches über die Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Versorgung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen im Ev. Johanneswerk und zwischen dem Ev. Johanneswerk und anderen Trägern, Beschaffung von öffentlichen und privaten Mitteln für die angewandte Versorgungsforschung kranker, pflegebedürftiger und behinderter sowie alter Menschen, Entgegennahme von Forschungsaufträgen dieser Art von gemeinnützigen Körperschaften, Vergabe von Forschungsaufträgen dieser Art, Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und - Institutionen zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks durch die Weitergabe und den Austausch von Wissen zum Zwecke des Fortschritts der Wissenschaft und Lehre, Jährliche Veröffentlichung der Forschungsergebnisse, um eine wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnen Erkenntnisse zu gewährleisten und die Lehre zu fördern. 5. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der Evangelisches Johanneswerk gGmbH und Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und Immobilie
Interessengemeinschaften
Sozialwesen
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