Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert Die Genossenschaft soll Teile ihres Eigentums an Hausgemeinschaften in Selbstverwaltung veräußern, wenn diese es wollen und Rechtsformen gemeinschaftlichen Eigentums ohne private Gewinnmöglichkeiten wählen. Vorstände: a) Beate Ackermann, Studentin in Leipzig, a) Frank Johannsen, Student in Leipzig, a) Christina Noack, Studentin in Leipzig, a) Bert Knobloch, Student in Leipzig, a) Dana Pietsch, Studentin in Leipzig. Die Satzung ist am 26. September 1995 errichtet.
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