(1) Die Errichtung und der Betrieb der Alternative Energieversorgung Weißensberg im Bereich des Bebauungsplanes "PV-Freiflächenanlage Edelweißpark" und weiteren Flächen im Gemeindegebiet. Die öffentlich-rechtliche Trägerschaft der Gemeinde bezweckt, den Bau und Betrieb der Anlage dauerhaft zu sichern. Die Anlage dient dem öffentlichen Zweck, die Energieversorgung ökologisch und dezentral sicherzustellen und die dafür verwendeten Flächen einer städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Durch die gemeindliche Trägerschaft ist auch der Rückbau der Anlage nach Betriebseinstellung bestmöglich gewährleistet. (2) Das Kommunalunternehmen übernimmt weiterhin die Aufgabe der Entwicklung von Gewerbe und Wohnbauflächen in der Gemeinde Weißensberg soweit es hierzu im Einzelfall beauftragt wird. Die Aufgabe kann durch die Entwicklung und die Projektierung, Errichtung, Bewirtschaftung oder Verkauf von solchen Flächen und entsprechenden Einrichtungen erfüllt werden. (3) Hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf den Betrag der Einlage bei dem anderen Unternehmen begrenzt ist.
Energieversorgung
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