Förderung der Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens sowie selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft dient der Betreuung und Pflege von Menschen mit psychischen Problemen, aber auch von Alten, Kranken und sonstigen Hilfebedürftigen, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht oder Wohnsitz. Die Gesellschaft kann diese Aufgaben auch für andere gemeinnützige Unternehmen mit ähnlichem Unternehmensgegenstand übernehmen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Betreiben und Unterhalten von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen für Menschen im Alter, aber auch für sonstige Hilfebedürftige. Hierzu betreibt die Gesellschaft ein oder mehrere Alten- und Pflegeheime. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung für und Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwirklichung von deren steuerbegünstigten Zwecken.
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