Die Trägerschaft eines Zweckbetriebes im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Zweckbetriebes gemäß §§ 66 und 68 Nr. 1 a) AO, der ein Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim betreibt, das in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dient. Seine Aufgabe besteht in der a) Förderung der Altenhilfe durch Altenbetreuung und -pflege, b) Behindertenpflege, c) öffentliche Gesundheitspflege, d) Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf Hilfe anderer angewiesen sind, oder wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, e) sozialen, diakonischen und humanitären Hilfe für Menschen in Not, beispielsweise Kranke, sozial Schwache und benachteiligte Menschen.
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