1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Altenhilfe, der Krankenpflege und zum anderen die Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). 3. Die gemeinnützigen Gesellschaftszwecke werden durch das Unterhalten, Erweitern und Betreiben von Einrichtungen der Altenhilfe, insbesondere von Alten- und Pflegeheimen und durch sontige stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote verwirklicht. Ferner leistet die Gesellschaft Altenarbeit sowie Seniorenberatung auf dem Gebiet der Altenhilfe. Daneben wird der Gesellschaftszweck durch die Erbringung von sonstigen Versorgungs- und Betreuungsleistungen für Hilfsbedürftige verwirklicht. Die Gesellschaft fördert weiterhin mildtätige Zwecke durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. 4.
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