(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur durch Betrieb und Unterhaltung der Alten Oper Frankfurt. (3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Darbietungen künstlerischer, kultureller, wissenschaftlicher oder sozialer Art unter Berücksichtigung der Interessen aller Bevölkerungskreise, insbesondere durch Konzerte, Theateraufführungen. Dabei haben Konzerte den Vorrang. b) Kongressveranstaltungen - sofern sie in eigener Regie durchgeführt werden - sind nur insoweit zulässig, als sie den Voraussetzungen von Abs. (1) und Abs. (2) entsprechen.
Interessengemeinschaften
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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