Halten des Eigentums, die Instandhaltung / Erhaltung und der Ausbau von Versorgungsnetzen für Elektrizität und Gas auf dem Gebiet der Stadt Alsdorf für den/die Gesellschafter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich des Verpachtens unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dort vor allem §§ 1, 2 in Verbindung mit §§ 49 ff. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die für sie geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung (GO NRW), insbesondere die §§ 107 ff., 113 GO NRW, zu beachten. Sie hat im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck erreicht wird.
Energieversorgung
Gasversorger und Wasserversorger
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